Berlin – Vor dem Hintergrund der morgigen abschließenden Beratungen zur Gesundheitsreform im Gesundheits-ausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Die vorliegenden Änderungsanträge sehen eine Milderung der ursprünglich vorgesehenen Belastung der Krankenhäuser vor – von 500 Mio. auf rund 380 Mio. Euro.
Davon entfallen ca. 230 Mio. auf die Kürzung der Krankenhausrechnungen um 0,5 Prozent in den nächsten zwei Jahren sowie 150 Mio. auf die Reduzierung der Mindererlösausgleiche und den Wegfall der Spitzabrechnung der pauschalen Abgaben in den Budgettopf für Integrationsverträge. Das ist angesichts der massiven Belastungen, die die Krankenhäuser ohnehin zu schultern haben, kein Grund zum Jubeln und immer noch zuviel. Für einen Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser zugunsten der Krankenkassen gibt es keinen Grund. Die Folgen sind absehbar: Die Krankenhäuser werden noch härter rationalisieren und weiter Personal abbauen müssen. Die Begrenzung der Belastung ist dennoch hilfreich. Die DKG appelliert an die Koalition, den stationären Sektor künftig nicht weiter ausbluten zu lassen.
Versöhnlich stimmen einige weitere in die Ausschussberatungen eingebrachte Änderungen krankenhausrechtlicher Regelungen. Es ist zu begrüßen, dass die Vergütung der Ausbildungsleistungen der Kliniken jetzt besser abgesichert und dass die zukünftigen Zahlungen in den Integrationstopf spitz abgerechnet werden. Der positivste Punkt für die Krankenhäuser im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die erleichterten Bedingungen für die Zulassung von Krankenhäusern zu hochspezialisierten ambulanten Leistungen. Die Entscheidung darüber liegt in Zukunft bei den Landesregierungen und nicht mehr bei den einzelnen Krankenkassen. Damit werden z.B. für Krebspatienten die Möglichkeiten zur ambulanten Weiterbehandlung in Krankenhäusern verbessert. Dies ist ein wichtiger Baustein beim Abbau von Barrieren zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
Verbessert – aber nach wie vor nicht akzeptabel – haben sich die Regelungen zum Gemeinsamen Bundesausschuss wie auch zum Umbau der Privaten Krankenversicherung. Hier bleibt zu hoffen, dass die Zeit bis zur praktischen Umsetzung im Jahr 2009 ausreicht, um Korrekturen im Gesetz vorzunehmen.”
L A S T E N der Krankenhäuser Nach der Gesundheitsreform geplant: – Minus 380 Millionen Euro (Rechnungskürzung, Reduzierung Mindererlösausgleich, Ausbleibende Rückzahlung IV) – Minus 500 Millionen Euro (Verlängerung Anschubfinanzierung Integrierte Versorgung) Gesetzlich- und tarifbedingte Kosten- und Ausgabensteigerungen: – 1,5 Milliarden Euro (TVöD-Umstellung, neue und erwartete Tariferhöhungen für Klinikärzte) – 1,3 Milliarden Euro (erwartete Mehrkosten durch Änderung Arbeitszeitgesetz) – 500 Millionen Euro (gesetzliche Vorgaben Abschaffung AiP, Pflegeausbildung, DRG-Systemkosten) – 500 Millionen Euro (Mehrwertsteuererhöhung ab 2007) – 1 Milliarde Euro (durch gesetzliche Auflagen wie Naturalrabattverbot, steigende Anforderungen an Qualitätssicherung, sicherheitstechnische Auflagen) Investitionsstau: – 50 Milliarden Euro Investitionsstau wegen ausbleibender gesetzlich vorgesehener Investitionsfinanzierung durch Bundesländer Gesetzlich begrenzte maximale B U D G E T S T E I G E R U N G der Krankenhäuser: – für 2007: 0,28 Prozent der Krankenhausbudgets WEST; 1,05 Prozent OST
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.137 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.