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Klinikapotheker wollen kein Hygienegesetz

APOTHEKE ADHOC

Berlin – Nach dem Infusionsskandal an der Mainzer Universitätsklinik werden Forderungen nach bundeseinheitlichen Hygieneregeln in Krankenhäusern laut. Deutschlands Krankenhausapotheker sehen dafür keinen Bedarf. „Wir haben ein System, das sich bewährt hat“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), Klaus Tönne, gegenüber dem Branchendienst APOTHEKE ADHOC.

Bei der patientenindividuellen Herstellung von Parenteralia handele es sich um ein sicheres Verfahren, so Tönne. Apotheken, die aseptische Zubereitungen herstellten, richteten sich nach den Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK), der ADKA oder der Pharmaceutical Inspection Convention (PIC), so Tönne. Gravierende Zwischenfälle – wie jetzt an der Uniklinik Mainz – gebe es daher äußerst selten.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) hatte zuvor erklärt, sich für zusätzliche Hygiene-Regelungen stark machen zu wollen. Bislang schreibt das Infektionsschutzgesetz Krankenhäusern lediglich vor, Hygienepläne zu erstellen. Detaillierte Maßnahmen sind allerdings nicht vorgesehen.

Den vollständigen Text finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de

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