Berlin – Zur Stellungnahme des EU-Generalanwaltes Yves Bot beim Europäischen Gerichtshof vom heutigen Tag in Luxemburg zu dem Verfahren gegen das Fremdbesitzverbot erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR:
Die FDP begrüßt die deutliche Stellungnahme des EU-Generalanwalts, dass die Rechtsvorschriften in Deutschland zum Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken gerechtfertigt sind. Die FDP sah stets gute Gründe für das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland. Es erklärt sich aus der heilberuflichen Komponente des Apothekerberufs. Der Apotheker ist Kaufmann und Heilberuf zugleich, er erfüllt wichtige Gemeinwohlaufgaben für das Gesundheitswesen. Es wäre gut für die Patientinnen und Patienten, wenn sich das Gericht der Auffassung des EU-Generalanwaltes anschließen würde. Die inhabergeführte Apotheke ist und bleibt ein Garant für eine flächendeckende, qualitätsorientierte und zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten. Daran sollte niemand ohne Not rütteln. Dazu gehört aber auch, dass Abholstellen z. B. in Drogeriemärkten unterbunden werden. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Ausfransung durch solche Abholstellen zu unterbinden.