Hamburg – Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hat Hamburg gestern und heute bei der 84. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Frankfurt vertreten. Neben der Aufarbeitung des EHEC-Ausbruchsgeschehens standen u.a. Regelungen zur Organspende sowie das Versorgungsgesetz auf der Tagesordnung. In der Bilanz der EHEC-Krise folgte die GMK den Vorschlägen aus Hamburg zu finanziellen Regelungen für die besonders betroffenen Krankenhäuser.
Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: Ich werte es als Erfolg für Hamburg, dass die anderen Länder unserem Vorschlag gefolgt sind und Probleme in der Kostenerstattung für die besonders belasteten Krankenhäuser nach Hamburger Vorbild gelöst werden sollen. Auch die außerordentlichen Leistungen der Pflegekräfte, Ärzte und anderen Mitarbeiter wurde ausdrücklich noch einmal von allen Ministerinnen und Ministern anerkannt.
Die GMK fordert die Krankenkassen auf Regelungen zu treffen, damit die Krankenhäuser für ihr Engagement z.B. nicht durch Mehrerlösausgleichszahlungen finanziell zusätzlich benachteiligt werden. Auch sollen zusätzliche oder kostenintensive Leistungen, die nicht im Fallpauschalem-System abgebildet sind, vergütet werden. Zudem soll eine Kompensation erfolgen, wenn z.B. Operationen aufgrund der Behandlung von EHEC-Fällen abgesagt werden mussten. In Hamburg haben die Krankenkassen bereits signalisiert pragmatisch und lösungsorientiert verhandel zu wollen. Ein Bericht über die Umsetzung seitens der Krankenkassen in den Ländern soll dann der GMK vorgelegt werden, damit geprüft werden kann, ob darüber hinaus gesetzlicher Änderungsbedarf besteht. Es wurde darüber hinaus eine Bund-Länder-Gruppe eingesetzt um Vorschläge zu erarbeiten, wie beispielsweise gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen an die realen Verhältnisse, die eine deutlich schnellere Datenübermittlung gewährleisten, angepasst werden können.
Inhalt der Beratungen der GMK waren auch Neuregelungen zu Organspenden. Die Ministerinnen und Minister sprachen sich einstimmig für die so genannte Erklärungslösung aus. Bürgerinnen und Bürger sollen in einem noch festzulegenden Verfahren über Organspenden informiert und zu einer persönlichen Erklärung aufgefordert werden. Darin sollen sie entscheiden, ob sie einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder sich nicht erklären möchten. Bei unterbliebener Erklärung ist eine spätere Organentnahme bei einem potenziellen Organspender dann erlaubt, sofern die Angehörigen zustimmen. Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: Von diesem einstimmigen Beschluss geht ein wichtiges Signal der GMK aus. Die vorgeschlagene Regelung achtet das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung und findet wohl auch in der Bevölkerung breite Zustimmung. Der Bundestag sollte nun schnell ein entsprechendes Gesetz beschließen.
Des Weiteren stand während der GMK das Versorgungsgesetz auf der Agenda. Im vom Bund vorgelegten Referentenentwurf sahen die Gesundheitsministerinnen und minister deutlichen Nachbesserungsbedarf. Im vorgelegten Entwurf ist vieles berücksichtigt, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der ärztlichen Versorgung zu verbessern. Einiges, was eigentlich abgesprochen war, ist jedoch nicht eingeflossen oder es sind Regelungen enthalten, die nicht besprochen waren. Hier ist das Bundesgesundheitsministerium gefordert nachzubessern. U.a. sieht der Entwurf vor, dass sich Kassenärztliche Vereinigungen über Ländergrenzen hinweg vereinigen dürfen und schränkt somit die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder ein. Besonders stark greifen die vorgesehenen Regelungen zur spezialärztlichen Versorgung in Länderkompetenzen ein. Sie gehen zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung und sind damit gegenüber dem Ziel der GMK, die hausärztliche Versorgung attraktiver zu gestalten, kontraproduktiv und mit erheblichen Kostenrisiken für die Krankenkassen verbunden.
Weitere Informationen sowie die offiziellen Papiere stehen demnächst im Internet unter http://www.gmkonline.de zur Verfügung.