Berlin – “Das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht und fällt mit der Akzeptanz der Anwender. Deshalb betonen wir: Der Nutzen der Telematik für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten muss deutlich sein – und zwar sowohl im Praxisalltag als auch in Sondersituationen wie Notdienst oder Hausbesuch. Die Nutzenorientierung steht für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Mittelpunkt.” Dieses Fazit zieht Dr. Gunter Hauptmann, erster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Telematik. Er kündigte an, dass sich die KVen auf die für die Ärzte relevanten Telematikanwendungen konzentrieren werden (zum Beispiel Online-Abrechnung und die elektronische Patientenakte). Die Telematikinfrastruktur, die auch für die eGK aufgebaut wird, bilde die Basis für alle diese Dienste, erklärte Hauptmann.
Auch für die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) sollte diese Orientierung im Vordergrund stehen. “Um die Akzeptanz bei den Vertragsärzten zu erhöhen, wollen wir die gematik dabei unterstützen und den Nutzen der eGK für Ärzte vermitteln”, so der Vorsitzende der ARGE.
Die Telematikanwendungen der KVen sollen die Abläufe in der Praxis optimieren. “Wir denken, dass die Einführung der Telematik große Möglichkeiten für eine schnellere und sichere Datenübertragung bietet. Dafür muss sie allerdings interoperativ konzipiert sein”, hob Hauptmann hervor. “Alle Dienste sollten zudem auf allen Netzen funktionieren.” Die neue Technik dürfe nicht zu einem noch höheren Verwaltungsaufwand für das Praxispersonal führen.
Die Mitglieder der ARGE haben darüber hinaus ihre nachhaltige Unterstützung der Forderungen der Leistungserbringer bekräftigt. Diese hatten dem Bundesministerium für Gesundheit im vergangenen Jahr einen Katalog vorgelegt, in dem eine hohe Anwenderorientierung gefordert wird. Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, begrüßt die Unterstützung ARGE: “Allen an der Entwicklung der eGK Beteiligten muss klar sein, dass Akzeptanz und Funktionsfähigkeit nur dann gegeben sein werden, wenn die Anwender, Patienten und Ärzte, den Nutzen erkennen.”
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der 147.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: http://www.kbv.de.