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Kirche im Dorf lassen beim Nichtraucherschutz

PARR:

Berlin – Anlässlich des heute in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretenen Rauchverbots in der Gastronomie erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP -Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Praktikable Lösungen sind notwendig, um Nichtraucher zu schützen, keine staatlichen Totalverbote.

Die FDP-Bundestagsfraktion hält das Nichtraucherschutzgesetz für einen unzulässigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Gastronomen und Gästen. Die Angst der Eckkneipenbesitzer um ihre Existenz ist begründet. Die FDP fordert, Ausnahmeregelungen für Kleinstbetriebe ähnlich wie in Spanien zuzulassen.

Sowohl Gäste als auch Gastwirte müssen die Wahl haben, ihre Lebensweise nach ihren Vorstellungen zu gestalten – ohne staatliche Überregulierungen. Das Bundesverfassungsgericht wird über die Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbotes noch entscheiden.

Gerade für besonders gefährdete Personengruppen wie Kinder, Jugendliche, Kranke und sozial Schwache brauchen wir einen wirksamen Nichtraucherschutz. Diesen Schutz erreichen wir aber nicht, indem wir Besitzer von Einraumkneipen in ihrem Eigentumsrecht und in ihrem Recht auf Berufsausübung einschränken, um so erwachsene Menschen vermeintlich vom Rauchen abhalten zu wollen.

Ausdruck einer modernen Drogen- und Suchtpolitik sind Prävention und Verhaltensänderungen aus Überzeugung statt staatlicher Repression. Lassen wir die Kirche im Dorf! Prävention ist auch beim Nichtraucherschutz besser als staatliche Bevormundung.