Bad Homburg – Impfungen bieten nachweislich einen wirksamen Schutz gegen viele Infektionskrankheiten. Dank der Polio-Impfung kommt zum Beispiel die Kinderlähmung weltweit nur noch selten vor. Doch: Kann in der Schwangerschaft und während der Stillzeit überhaupt geimpft werden? Und welche Impfung kann zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden? Die AOK Hessen gibt einen Überblick über Impfungen rund um die Schwangerschaft.
In der heutigen Gesundheitsvorsorge sind Impfungen nicht mehr wegzudenken. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt im Erwachsenenalter neben Standardimpfungen auch regelmäßige Auffrischimpfungen. Während einer Schwangerschaft sind jedoch nicht mehr alle Impfungen möglich. Deshalb ist es sinnvoll, vor einer geplanten Schwangerschaft rechtzeitig fehlende Impfungen vorzunehmen.
Insbesondere die sogenannten Lebendimpfstoffe sind während der Schwangerschaft zu vermeiden. Dazu gehören auch Impfungen gegen Windpocken, Masern, Mumps und Röteln. Lebendimpfstoffe beinhalten Krankheitserreger, die sich vermehren, aber nicht die Krankheit selbst auslösen. Impfungen, die Totimpfstoffe enthalten, wie zum Beispiel die Impfung gegen Keuchhusten, können ohne zeitliche Einschränkung durchgeführt werden. Totimpfstoffe bestehen aus abgetöteten Krankheitserregern und sind daher auch während der Schwangerschaft unbedenklich. Generell gilt: Auf jeden Fall sollte die Entscheidung über eine Impfung immer gut und sorgfältig abgewogen und sehr genau mit dem Gynäkologen oder der Gynäkologin besprochen werden.