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Kindervorsorge: Hamburg hat gehandelt

Antrag für Kontrolle der Nichtteilnahme in Bundesrat eingebracht

Hamburg – “Bei Regierungsübernahme 2001 gab es in Hamburg keine staatlichen Regeluntersuchungen. Erst der CDU-Senat hat ein engmaschiges Netz ärztlicher Untersuchungen geschaffen, um Kindergesundheit zu sichern, Kindeswohlgefährdungen früher feststellen und gegebenenfalls intervenieren zu können”, sagt Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram. Mit dem Ziel, den Kinderschutz durch Früherkennungsuntersuchungen länderübergreifend noch effektiver zu gestalten, hat Hamburg nun einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Darin fordert Hamburg die Bundesregierung auf, die Krankenkassen zu verpflichten, ihre Mitglieder zu Früherkennungsuntersuchungen einzuladen und bei Nichtteilnahme die Daten an den öffentlichen Gesundheitsdienst beziehungsweise die Jugendämter zu übermitteln, damit diesen Fällen gezielt nachgegangen werden kann. Heute werden Kinder in Hamburg zusätzlich zu den regulären U-Untersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen und den jährlichen schulärztlichen Untersuchungen ab Einschulung in noch nie dagewesener Weise untersucht:

Ab dem 3. Lebensjahr: 2001 / Heute – / Untersuchung bei der Anmeldung zur Kita nach KiBeG (seit 2006)

3./4./5. Lebensjahr 2001 / Heute – / Zahnärztliche Untersuchung in der Kita (seit 2006)

4 ½-Jährige 2001 / Heute – / Schulärztliche Untersuchung bei der Vorstellung in der Schule (seit 2004)

5 ½-Jährige 2001 / Heute – / Schuleingangsuntersuchung (seit 2004)

“Wir haben den Kinderschutz ausgebaut, damit auch diejenigen Kinder erreicht werden, die nicht oder nicht in ausreichendem Maße an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen”, sagt Bürgermeisterin Schnieber-Jastram. “Mit einer bundesgesetzlichen Regelung würden die Früherkennungsuntersuchungen eine neue Qualität erhalten. Datenschutzrechtliche Bedenken würden aus dem Weg geräumt und es den Krankenkassen ermöglicht, die persönlichen Daten von Familien bei Nichtteilnahme weiterzugeben. Außerdem würden Schnittstellenprobleme vermieden und zum Beispiel auch Familien erfasst, die Ärzte in einer Nachbarregion aufsuchen. Eine Regelung auf Länderebene wäre eindeutig zu kurz gesprungen und ohne erheblichen Bürokratieaufwand nicht möglich”, so Schnieber-Jastram weiter.