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Kinderschutz durch Grundgesetzänderung ins öffentliche Bewusstsein rücken

Pressemitteilung

Berlin – “Dass sich die unionsgeführten Länder beim Kindergipfel von Bund und Ländern der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verweigert haben, zeigt, dass Deutschland noch weit davon entfernt ist, ein kinderfreundliches Land zu sein”, sagt Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Wer Kinderschutz will, darf sich Kinderrechten nicht verweigern. Politiker, die eine Politik des Hinsehens fordern, werden unglaubwürdig, wenn sie notwendige Schritte nicht unternehmen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wäre ein erster solcher Schritt gewesen.

Es ist außerdem bedauerlich, dass sich die Debatte um Kinderschutz wieder einmal hauptsächlich um Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gedreht hat und nicht um die Frage, welche Unterstützung Länder und Kommunen brauchen, um das Netz beratender, vorsorgender Jugendhilfe enger zu knüpfen. Dazu ist es notwendig, dass die Jugendämter ein arbeitsfähiger Partner für Familien, Kinder und die unterschiedlichen Institutionen sind.

Da sich Bund und Länder aber erneut nicht über die Finanzierung eines solchen Netzes verständigt haben, erscheinen die Rufe nach verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen wie die Suche nach einem Allheilmittel für jahrelanges Versagen und anhaltende Einsparungen in der Familienpolitik.

DIE LINKE fordert, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Wir setzen uns außerdem für die Einrichtung eines Jugendhilfefonds zur Unterstützung der Kommunen beim Erhalt und Ausbau der Jugendhilfelandschaft ein sowie für einen Rechtanspruch jedes Kindes auf einen Betreuungsplatz.