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Kinderrechte weiter stärken

Kinderbeauftragte, AG Menschenrechte und humanitäre Hilfe, AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin – Anlässlich des morgigen Weltkindertags erklären die familien- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks, der menschenrechtspolitische Sprecher Christoph Strässer sowie die Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht:

Recht haben alleine reicht nicht aus – Rechte müssen auch durchsetzbar sein. Um die Kinderrechte weiter zu stärken, wäre die Einführung eines Individualbeschwerderechtes für die UN-Kinderrechtskonvention ein wichtiger Baustein. Mehrere Expertinnen und Experten haben dies bei einem Fachgespräch mit der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt. Die Fachpolitikerinnen und -politiker der SPD-Bundestagsfraktion befürworten ein Individualbeschwerderecht.

Die Einführung dieses Instrumentes wäre weltweit ein wichtiges Signal für starke Kinderrechte. Ein Beschwerderecht würde dazu führen, dass die Vertragsstaaten ihr Rechtssystem konsequenter den in der Konvention anerkannten Kinderrechten anpassen und auf deren Einhaltung achten. Die Überwachungsmechanismen sind derzeit zu schwach, so dass die Verletzung der Kinderrechte in vielen Vertragsstaaten folgenlos bleibt. Außerdem gibt es bei anderen UN-Abkommen, wie dem UNZivilpakt oder der UN-Frauenrechtskonvention, bereits ein solches Instrument.

Um das Beschwerderecht auf den Weg zu bringen, muss eine Arbeitsgruppe beim UN-Menschenrechtsrat eingesetzt werden. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wäre es, den Text eines Zusatzprotokolls für ein Individualbeschwerderecht zu entwerfen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen.

In einem Beschwerdeverfahren könnte sich das Kind selbst oder eine Person in seinem Namen an den Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden, der die Menschenrechtsverletzung untersucht. Auch wenn die Entscheidung des Ausschusses rechtlich nicht bindend wäre, könnte er auf Abhilfe drängen und für den Kläger gegebenfalls eine Entschädigung fordern. Wie bei allen internationalen Beschwerdemechanismen muss vorher der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft sein.

Die SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich seit Langem für die Stärkung der Kinderrechte. So fordert sie die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention sowie die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Unsere Bemühungen sind bislang am Widerstand der Union gescheitert.