Mainz – Das Kinderhospiz Sterntaler als Träger des stationären Kinderhospizes Sterntaler in Dudenhofen wird die Anforderungen zur Qualitätssicherung erfüllen und mit den vier ambulanten Kinderhospizdiensten in der Region zusammenarbeiten. Damit ist der Weg für die Betriebserlaubnis frei. Das teilte das Familien- und Gesundheitsministerium heute in Mainz mit. Das Kinderhospiz Sterntaler hat nach Angaben des Ministeriums gegenüber den Verbänden der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse und dem Landesjugendamt seine Bereitschaft erklärt, eng mit den ambulanten Kinderhospizdiensten in der Region wie zum Beispiel mit dem Kinderhospizdienst für die Stadt und den Landkreis Karlsruhe in gemeinsamer Trägerschaft von Diakonie und Caritas und dem Kinderhospizdienst in Ludwigshafen in Trägerschaft des Deutschen Kinderhospizvereins zusammenzuarbeiten.
Sterntaler habe sich weiter bereit erklärt, diese Zusammenarbeit anhand konkreter Fälle im kommenden Jahr zu belegen. Mit dieser schriftlichen und verbindlichen Erklärung und der daraus folgenden Zusammenarbeit werden die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Kinderhospizes Sterntaler in Dudenhofen erfüllt. Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen werden jetzt mit dem Kinderhospiz Sterntaler einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung abschließen, teilte das Ministerium mit.
Darüber hinaus wird eine Arbeitsgruppe die Vereinbarung zur stationären Hospizversorgung vom November 2001 mit Blick auf die Belange von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln. Die Arbeitsgruppe soll aus der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz in Rheinland-Pfalz, den regionalen ambulanten Kinderhospizdiensten, dem Verein Sterntaler e.V. als Träger des stationären Kinderhospizes Sterntaler in Dudenhofen und den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen sowie dem Landesjugendamt bestehen. Sie wird vom Ministerium moderiert. Beratend werden der Bundesverband Kinderhospiz, der Deutsche Kinderhospizverein und das Kompetenznetzwerk Kinderkrankenpflege vertreten durch den Verein Nestwärme, an der Arbeitsgruppe teilnehmen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Kinderhospizarbeit auf eine tragfähige Grundlage zu stellen und die Qualität auch in der Kinderhospizarbeit umfassend zu sichern.