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Kinder vor gefährlichem Spielzeug schützen

AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin – Anlässlich der Einbringung des Antrags der Koalitionsfraktionen zur Spielzeugsicherheit erklären die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Familie, Senioren Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion Jürgen Kucharczyk:

Giftiges Barbie-Zubehör, Blei in Lokomotiven und Kinderlätzchen, Drogen in Bastelsets, das waren die Skandale, die uns kurz vor Weihnachten in Atem hielten. Leider zieht der Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Spielzeugrichtlinie nicht die nötigen Konsequenzen. Deshalb bringen wir heute einen Antrag ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für deutliche Verbesserungen bei der Sicherheit von Kinderspielzeug einzusetzen.

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verwendungsverbot für krebserregende, erbgut- und fortpflanzungsschädigende Stoffe reicht nicht aus. Denn es soll nur dann gelten, wenn die Konzentrationsgrenzwerte entsprechend den Regelungen im Chemikalienrecht überschritten werden. Damit wird der Gehalt des jeweiligen Stoffes im Produkt als entscheidend angesehen. Für die Sicherheit der Kinder ist aber wichtig, wie viel vom jeweiligen Giftstoff aus dem Spielzeug freigesetzt werden kann, denn am Spielzeug wird gelutscht, gekaut oder Teile davon verschluckt. Das Chemikalienrecht bringt uns hier nicht weiter. Im Gegenteil, es bedeutet eine deutliche Verschlechterung des geltenden Schutzniveaus für Kinderspielzeug. Spielzeug aus Kunststoffmaterialen, wenn es in den Mund genommen werden kann, gehört den Lebensmittelbedarfsgegenständen gleichgestellt, deren Grenzwerte oftmals 1.000fach niedriger sind als die des Chemikalienrechts. Was kompliziert klingt, heißt nichts anderes als das: Spielen ist im Tagesablauf unserer Kinder so essenziell wie Trinken und Essen. Deshalb sollte Spielzeug wie ein Lebensmittel behandelt werden. Auch bei den Duftstoffen springt der Vorschlag zu kurz: 38 sollen verboten werden, 26 weitere Stoffe dürfen aber weiter verwendet werden, wenn sie gekennzeichnet sind. Wir setzen uns für ein komplettes Verbot aller allergenen Duftstoffe im Spielzeugbereich ein.

Das im Kommissionsvorschlag erneut vorgesehene Verbot nationaler Prüfzeichen lehnen wir entschieden ab. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar 2008 für eine generelle Beibehaltung nationaler Sicherheitszeichen wird hierdurch für den besonders sensiblen Spielzeugbereich ad absurdum geführt. Gerade bei Kinderspielzeug müssen Eltern sich mithilfe eines unabhängigen Prüfzeichens am Markt orientieren können. Das GS- Zeichen hat sich bewährt, es muss erhalten bleiben, solange es kein entsprechendes EUeinheitliches Prüfzeichen gibt.

Unser Antrag fordert die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene deutlich zu machen: Bei der Sicherheit von Kindern darf es keine Kompromisse geben.