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Kinder von Zuzahlungen für Arzneimittel befreit

Tag der Apotheke 18. Juni 2009

Berlin – Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Geburtstag von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. Dies betrifft Medikamente, die vom Arzt auf Rezept zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden. Auf diese sozialpolitische Ausnahmeregelung macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Tags der Apotheke aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto „Von klein auf in besten Händen“ steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen thematisiert. In Deutschland sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Im Jahr 2008 mussten Patienten 1,674 Mrd. Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann: • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind immer befreit. • Ist die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können Versicherte sich befreien lassen. • Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der so genannte Festbetrag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste möglich. • Je nach Krankenkasse können so genannte Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de