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Kinder- und Jugendreha geht künftig ambulant

Folge des Flexirentengesetzes:

Berlin – Rehabilitative Leistungen für Kinder und Jugendliche werden zur neuen Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung. Auslöser ist das Flexirentengesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ein Baustein darin ist, die Reha für chronisch-kranke junge Menschen um ambulante und nachsorgende Angebote zu ergänzen. „Das Gesetz bietet für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen viele neue Chancen”, sagt Dr. Susanne Weinbrenner, Leiterin des Geschäftsbereichs Sozialmedizin und Rehabilitation bei der DRV Bund. Bei einer wohnortnahen Versorgung, so Weinbrenner, könne anders als bei einer rein stationären Reha-Leistung das Umfeld des Kindes intensiver einbezogen werden. Nachsorgende Leistungen helfen, den erreichten Reha-Erfolg langfristig zu sichern.

Etwa 16 Prozent der unter 17-Jährigen leiden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts an einer chronischen Erkrankung. Um sie gut zu versorgen, gab die DRV 2015 rund 170 Millionen Euro aus. Knapp ein Viertel der Kinder und Jugendlichen erhielten wegen psychischen Verhaltensauffälligkeiten eine Rehabilitation. Rund 19 Prozent von ihnen litten an einer Adipositas, 17 Prozent an Asthma und jeweils rund acht Prozent hatten entweder Hautprobleme oder Atemwegserkrankungen. Das Flexirentengesetz kappt auch den sogenannten „kleinen Reha-Deckel“, der die Ausgaben bislang begrenzte. Ergänzende Leistungen wie etwa die Mitnahme einer Begleitperson oder Reisekosten können dann ebenfalls von der DRV übernommen werden.

„Das Gesetz gibt der Kinder- und Jugendreha einen deutlich höheren Stellenwert“, sagt Dr. Patrick Obenauer, Kinderarzt bei der DRV Rheinland-Pfalz. Er gehört einer DRV-Projektgruppe an, die die Umsetzung des Gesetzes vorbereitet. Bis Mitte 2018 soll eine entsprechende Richtlinie erstellt sein. Zu klären ist, ob und wie sich bestehende ambulante Strukturen für mögliche Kooperationen erschließen lassen.