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Kinder nicht mit Arzneimittel-Botengängen beauftragen

Pressemitteilung

Berlin – Eltern sollten ihre Kindern nicht als Boten in die Apotheke schicken. Das Gesetz erlaubt es Apothekern zwar grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben. Dagegen spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich “harmlose” rezeptfreie Arzneimittel, wie Kopfschmerz- oder Erkältungsmittel, können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden. “Die Apotheker beraten über Arzneimittel – Kinder können aber beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen oder sich diese nicht merken”, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. “Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten und möglichen Wechselwirkungen hat, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.” Deshalb geben Apotheker Kindern Arzneimittel nur unter großem Vorbehalt mit.

Besser ist es, die Medikamente selbst abzuholen oder einen Erwachsenen um den Botengang zu bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: In Ausnahmefällen bringt die Apotheke dann dringend benötigte Arzneimittel innerhalb weniger Stunden bis an die Haustür.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de.