Berlin – Zum heute vorgestellten Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zum Recht auf gemeinsames Lernen nach der UN-Behindertenrechtskonvention erklären Priska Hinz, Sprecherin Bildungspolitik, und Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik:
Kinder mit Behinderungen müssen jetzt in die Regelschulen. Das muss zum Normalfall werden, weil Kinder mit Behinderungen dort mehr Potenziale entfalten können als ihnen heute zugestanden wird. Das nun vorliegende Gutachten bestätigt unsere Forderung.
Bislang bewegen sich zu wenige Bundesländer. Es ist beschämend, dass das von den Bundesländern gestaltete deutsche Schulsystem Kinder mit Behinderungen systematisch in die Förderschulen verweist. Von Chancengleichheit kann hier keine Rede sein. Für diese Kinder mit besonderem Förderungsbedarf werden Schul- und Berufskarrieren für ihr gesamtes Leben festgeschrieben.
Gemeinsame Beschulung kostet Geld, aber lohnt sich langfristig. In den USA machen Kinder mit Down-Syndrom sogar den High School-Abschluss. Deshalb müssen die Länder investieren und ihre Regelschulen mit Lehrern ausstatten, die dem besonderen pädagogischen Förderbedarf von Kindern mit Behinderungen gerecht werden. Auch die Kommunen müssen als Schulträger ihren Beitrag zur integrativen Beschulung leisten und verstärkt in barrierefreie Schulen investieren.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre passive Haltung aufzugeben. Sie muss sich stärker in die Debatte einbringen. Die Bundesregierung steht als Unterzeichnerin der UN-Behindertenrechtskonvention in der Pflicht. Wir werden im Juni eine eigene Veranstaltung zur Bildung für Menschen mit Behinderungen abhalten.