Düsseldorf – „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politiker die Nöte der Klinken erkannt und fraktionsübergreifend Wort gehalten haben. Dieses Hilfspaket ist ein erster Schritt, der die Finanzprobleme der Kliniken in den Jahren 2013 und 2014 mildert, aber nicht löst. Die von uns geforderte faire Krankenhausfinanzierung muss nachhaltig geregelt werden und nach der Bundestagswahl umgehend auf die Tagesordnung genommen werden. Die Krankenhäuser wollen nicht jährlich um zusätzliches Geld bitten müssen, sondern eine auskömmliche Refinanzierung ihrer Kosten“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), zu der heutigen Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz der schwarz-gelben Koalition.
In der gestrigen Präsidiums- und Vorstandssitzung des Dachverbandes der NRW-Kliniken sei auch besonders die Unterstützung durch die rot-grüne Landesregierung und Gesundheitsministerin Barbara Steffens positiv erwähnt worden, da trotz Bundestagswahlkampf im Bundesrat nicht blockiert oder taktiert worden sei, um die schnelle und unbürokratische Hilfe für die Krankenhäuser nicht zu gefährden.
„Eine faire Krankenhausfinanzierung heißt für uns aber auch dringend eine angemessene Investitionsfinanzierung durch die Länder. Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Land bei den Klinikbudgets schadet den Patienten und unseren Mitarbeitern und muss beendet werden. Wir brauchen ein tragfähiges Bund/Länder-Konzept und endlich Planungssicherheit“, so der KGNW-Präsident.
Die größten Probleme für die Krankenhäuser seien die unzureichende Deckung der Kosten für Personal, Energie und Haftpflichtprämien und der Investitionsstau bei Gebäuden und Großgeräten. Für die Krankenhäuser stelle sich die Lage als zunehmend katastrophales Dilemma dar. Sie befänden sich im Zangengriff von Kürzungen bei den Vergütungen der Betriebskosten durch den Bundesgesetzgeber und den Kürzungen der Investitionsmittel durch die Bundesländer. Hier fordert die KGNW: „Die Krankenhäuser müssen von der Politik in die Lage versetzt werden, ohne die Erbringung von Mehrleistungen tariflich gebundene Gehälter an ihre Beschäftigten zahlen zu können, ohne negative Jahresabschlüsse hinnehmen zu müssen.“