Berlin – ANST für „Ansteckungsgefahr“ – die Polizei darf in ihrem bundesweiten Informationssystem INPOL weiterhin Menschen mit diesem Kürzel kennzeichnen. Es kann bei Menschen mit HIV oder Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Infektion eingesetzt werden.
Die Innenministerkonferenz hat bei ihrer Sitzung vom 24. bis 26. Juni in Mainz einen entsprechenden Entschluss gefasst. Dies berichtet Berlins Innensenator Frank Henkel in einer Mitteilung ans Abgeordnetenhaus von Berlin.
Dazu erklärt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
„Gegen jede Vernunft haben die Innenminister sich für eine Beibehaltung dieser stigmatisierenden und fachlich unsinnigen Praxis entschieden. Sie produzieren damit Scheinsicherheit zum Schaden der Betroffenen. Wir appellieren an die Länder, von der Möglichkeit der Kennzeichnung keinen Gebrauch zu machen.“
Die Speicherung „personengebundener Hinweise“ (PHW) zu den genannten Infektionskrankheiten verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und trägt nicht zum Schutz von Polizeibeamten bei. Stattdessen suggeriert sie ein hohes Risiko, wo eine Übertragung sehr unwahrscheinlich ist.
Die Deutsche AIDS-Hilfe hat die INPOL-Kennzeichnung mit dem Warnhinweis ANST deswegen immer wieder kritisiert.
Weitere Informationen:
Mitteilung des Berliner Innensenators
Pressemitteilungen vom 23.5.2014