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Keinerlei Nachholbedarf für Zahnärzte – Honorare sind bereits überdurchschnittlich stark gestiegen

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Berlin – Zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:

Die private Krankenversicherung (PKV) sieht beim Honorarvolumen für die Zahnärzte keinerlei Nachholbedarf. Die Honorare aus der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen. Der PKV-Verband fordert auch in der GOZ eine „Öffnungsklausel“ für mehr Vertragsfreiheit, um im Interesse der Versicherten konkrete Qualitäts- und Leistungsstandards mit den Zahnärzten vereinbaren zu können.

Das höhere Kostenniveau der GOZ betrifft bei weitem nicht nur die etwa 9 Millionen Privatversicherten, sondern auch alle rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Denn sie müssen infolge der Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen große Teile der Zahnarztleistungen heute selbst zahlen – wobei diese Kosten nach den Regeln der GOZ abgerechnet werden. Der Entwurf des Gesundheitsministeriums betrifft also in seinen Kostenwirkungen letztlich alle Versicherten in Deutschland.

Die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin sind in den letzten 10 Jahren überproportional angestiegen, von 359 Euro je Vollversicherten im Jahr 1999 auf 488 Euro im Jahr 2009. Das entspricht einem Anstieg von 36 Prozent, also mehr als das Doppelte der allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag.

Angesichts dieser weit überdurchschnittlichen Entwicklung ist die geplante Anpassung der Gebührenordnung an die zahnmedizinische Entwicklung (Strukturkomponente) bereits aus dem aktuellen Honorarvolumen ohne Weiteres zu finanzieren. Sie rechtfertigt keine Ausweitung der Zahlungen um 6 Prozent, wie es der Ministeriumsentwurf vorsieht. In jedem Fall aber muss zumindest sichergestellt werden, dass sich die geplanten Struktureffekte nicht in Wirklichkeit noch viel teurer auswirken. Denn jede Honorarausweitung geht am Ende zu Lasten der Versicherten.

Die PKV ist und bleibt dazu bereit, auf der Basis transparenter Kostendaten gemeinsam mit der Zahnärzteschaft eine moderne GOZ mit betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln. Das ist beim jetzt vorliegenden GOZ-Entwurf nicht geschehen.

Der PKV-Verband bedauert, dass der Entwurf des Gesundheitsministeriums keine „Öffnungsklausel“ für Vertragsverhandlungen zwischen PKV und Zahnärzten enthält. Diese Klausel ist jedoch notwendig, um über die starren Strukturen der staatlichen Gebührenordnung hinaus partnerschaftliche Regelungen zu Qualitätsstandards in der Behandlung der Patienten vereinbaren zu können. Hier hätte sich auch für die Zahnärzteschaft eine gute Chance geboten, die von ihr gewünschte Erfassung des zahnmedizinischen Leistungsgeschehens auf dem neuesten Stand zusammen mit der PKV auf dem Vertragsweg zu vereinbaren.

Die geplante GOZ-Novelle ist nur eine partielle Anpassung im hergebrachten System und daher auch keinerlei Vorentscheidung für die angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei der eine grundlegende Strukturreform bevorsteht.