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Keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch die Hintertür

Pressemitteilung

Berlin – Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Vorschlag der EU-Kommission, die Arzneimittelrichtlinie zu verändern und der Pharmaindustrie die Patienteninformation bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, (Drs. 16/9031) erklärt Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, der Pharmaindustrie die Patienteninformation bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, kritisch beurteilt. Damit unterstützt sie die vielfältige Kritik aus den Reihen der Krankenkassen, Ärzte-, Patienten- und Verbraucherverbände sowie kritischer Pharmaorganisationen. Die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist und soll aus gutem Grunde verboten bleiben. Da eine klare Trennung zwischen Information und Werbung kaum möglich sein dürfte, bedeutet der Vorschlag der EU-Kommission eine Aufweichung des Werbeverbots durch die Hintertür.

Die Bundesregierung muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht umgesetzt wird. Ebenso notwendig ist der Ausbau einer qualitativ hochwertigen unabhängigen Patienteninformation in Deutschland. Die Regierung sollte für einen zügigen Ausbau des Bundes-Portals PharmaNet sorgen, damit Informationen wie Packungsbeilagen einfach und für Jede und Jeden zugänglich werden. Bestehende qualitativ hochwertige, unabhängige Informationsangebote für Patientinnen und Patienten müssen von der Bundesregierung unterstützt und bekannt gemacht werden.

Hintergrund:

Am 20. Dezember 2007 veröffentlichte die Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine Mitteilung über die gegenwärtige Praxis der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patientinnen und Patienten. Zur Vorbereitung einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie (EU-Richtlinie 2001/83/EG) führte die EU-Kommission bis zum 7. April 2008 ein öffentliches Konsultationsverfahren durch. Ein zentrales Element der dort vorgeschlagenen Eckpunkte sieht als Neuerung vor, dass die Pharmaindustrie künftig Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente in Internet, Fernsehen, Rundfunk und Printmedien sowie auf durch Ärztinnen und Ärzte verteiltem, audiovisuellem oder gedrucktem Material weitergeben dürfen soll. Kritisiert wird insbesondere, dass eine klare Unscheidung zwischen Information und (der Pharmaindustrie verbotener) Werbung nicht möglich sei.