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Keine Radioaktivität in japanischen Lebensmitteln festgestellt

Pressemitteilung

Hamburg – Nach den Reaktorhavarien in Japan ist die Strahlenbelastung rund um Fukushima weiterhin hoch und nahm in letzter Zeit sogar noch zu. Hierzulande kommt davon jedoch nichts an. “Vorsichtshalber untersuchen wir Importwaren aus betroffenen Gebieten engmaschig auf radioaktive Belastung”, so Verbraucherschutzsenatorin Prüfer-Storcks. “Bisher waren die Messergebnisse aber alle unauffällig und lagen weit unter den zugelassenen Höchstwerten.”

Gemäß der Vorgaben der EU wurden im Veterinär- und Einfuhramt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz bisher 132 Sendungen aus Japan angemeldet und 107 Sendungen einer Einfuhrkontrolle unterzogen. Damit werden durchschnittlich zwischen 40 und 50 Sendungen pro Monat aus Japan in Hamburg kontrolliert.

Zehn Prozent der beim Veterinär- und Einfuhramt vorgestellten Waren aus Japan werden zusätzlich auf Radioaktivität untersucht. Stammt die Ware aus den direkt betroffenen Präfekturen, erhöht sich die Quote auf 20 Prozent. Die Bestimmung der radioaktiven Strahlung erfolgt im Institut für Hygiene und Umwelt (HU), der Hamburger Landesmessstelle für Radioaktivität. Seit im Mai 2011 die ersten Proben eingegangen sind, wurden hier insgesamt 65 Proben untersucht. Dabei handelte es sich um Tee, Sojaprodukte, Algenprodukte, Fische und Meeresfrüchte, Pilze, Backwaren, Nudeln, Fertiggerichte, Getränke und Zusatzstoffe aus Japan und pazifischen Fischfanggebieten. Die gemessenen Werte waren so niedrig, dass sie fast immer unterhalb der Nachweisgrenzen und in jedem Fall deutlich unter den zugelassenen Höchstwerten lagen.

Der bisher höchste Strahlenwert von 4,8 Bq/kg Cäsiums-137 wurde für Shiitakepilze gemessen. Die Nachweisgrenze liegt zwischen 0,06 und 2,1 Bq/kg (je nach Art und Menge der Probe und abhängig von der Messzeit). Der zulässige Höchstwert für Cäsium-Isotope liegt in der EU bei 200 Bq/kg für Babynahrung und Milch bzw. bei 500 Bq/kg für andere Lebensmittel.

Für den Hintergrund:

Insgesamt werden nur sehr wenige Lebensmittel aus Japan in die EU eingeführt. Hauptimporte sind Sojasoßen, Kakaopulver, alkoholische Getränke, Essig, Nudeln, grüner Tee sowie Futter für Koi-Karpfen. Zur Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die EU Verordnungen in Kraft gesetzt, die spezielle Kontrollen für alle Lebens- und Futtermittel aus Japan vorsehen. Sie müssen dazu bereits zwei Tage vor Eintreffen in Hamburg angemeldet werden. Im Rahmen der Kontrollen wird überprüft, ob die vorgeschriebene japanische Bescheinigung vorliegt, die bestätigt, dass bereits eine Untersuchung auf eine eventuelle radioaktive Belastung der Waren stattgefunden hat und dass bestehende EU-Grenzwerte eingehalten werden. Darüber hinaus werden eventuelle Lebens- und Futtermittelimporte in Hamburg nochmals kontrolliert und Stichproben im Labor chemisch analysiert. Schiffe, die Hamburg aus Japan anlaufen, haben zudem zuvor meist andere Häfen passiert z.B. Hongkong oder Rotterdam, und wurden bereits dort auf eine mögliche radioaktive Belastung geprüft.

Weiterführende Informationen zu den Sonderkontrollen von Japanware stehen unter http://www.hamburg.de und unter http://www.hamburg.de zur Verfügung.