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Keine Placebo-Politik beim Jugendschutz

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Zur aktuellen Diskussion über jugendlichen Alkoholkonsum und über die Gesetzesverschärfungen in Frankreich erklären die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und der zuständige Berichterstatter für das Jugendschutzgesetz Jürgen Kucharczyk:

Der Jugendschutz in Deutschland ist ausreichend, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch von Jugendlichen einzudämmen. Das Problem liegt nicht bei dem Jugendschutzgesetz selbst, sondern bei dessen Anwendung und Kontrolle vor Ort. Immer wieder gelangt Alkolhol in die Hände von 12- und 13-Jährigen. Das darf schon nach geltender Rechtslage nicht sein! Die Altersgrenzen von 16 beziehungsweise 18 Jahren sind vernünftig und haben sich bewährt.

Die Forderungen aus den Reihen der CSU, das Jugendschutzgesetz weiter zu verschärfen, sind daher reine Placebo-Politik. Die CSU soll lieber vor der eigenen Haustür kehren und sich in Bayern für strengere Kontrollen des Jugendschutzes, z.B. in Festzelten, einsetzen. Der Pakt der Bundesdrogenbeauftragten Bätzing mit den Tankstellenverbänden ist ein richtiger Schritt: Danach verpflichten sich Tankstellenbetreiber, in Zukunft das Jugendschutzgesetz streng einzuhalten. Das wurde auch höchste Zeit.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass vor allem die geltenden Gesetze strikt eingehalten und Präventionsmaßnahmen ausgeweitet werden. Die Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum und der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol durch die Gesellschaft müssen im Vordergrund stehen. Die bundesweit flächendeckende Umsetzung des Programmes zur Alkolholprävention bei Jugendlichen “Hart am Limit” ist dabei ein wichtiger Schritt nach vorn.