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Keine Patente auf Embryonen oder embryonale Stammzellen

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Schlussberatung vor dem Europäischen Gerichtshof am 10. März 2011 zur Frage, ob man menschliche Embryonen beziehungsweise menschliche embryonale Stammzellen patentieren darf (“Brüstle-Patent”), erklärt der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:

Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist reine Grundlagenforschung. Sie dient dem Erkenntnisgewinn und findet in einem problematischen Spannungsverhältnis von Embryonenschutz und Forschungsfreiheit statt. Der Deutsche Bundestag hat sich in zwei langwierigen und von großer Verantwortung getragenen Beratungen dazu entschlossen, diese Forschung in ebenso klaren wie engen Grenzen zuzulassen.

Aus guten Gründen ist in Deutschland die Zerstörung von Embryonen für die Stammzellforschung verboten. Es steht für uns als SPD-Bundestagsfraktion außer Frage, dass niemand einen kommerziellen Gewinn aus der Zerstörung von menschlichen Embryonen ziehen darf. Die Argumente der Befürworter eines Patentschutzes, laut denen der Schutz für Embryonen vor einer kommerziellen Verwertung erst 14 Tage nach der Befruchtung beginnen soll, hat keine solide Basis. Die Frist von 14 Tagen findet sich im deutschen Recht nicht. Vielmehr ist der menschliche Embryo “bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an”, wie es im Embryonenschutzgesetz heißt.

Wir fordern den Europäischen Gerichtshof auf, der kommerziellen Verwertung von menschlichen Embryonen einen Riegel vorzuschieben. Ein anderes Urteil würde den in Deutschland geltenden Embryonenschutz massiv in Frage stellen und zu erheblichen gesellschaftlichen Verwerfungen führen.