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Keine Kürzung von Hartz IV bei Krankenhausaufenthalt

Oskar Lafontaine

Berlin – Gegen Pläne der Bundesregierung, die Praxis der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen – jenseits von Bagatellgrenzen – bei stationärem Aufenthalten im Krankenhaus in einer Verordnung festzuschreiben, kündigt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Oskar Lafontaine, massiven Widerstand an. Ein entsprechender Antrag wird am Donnerstag im Bundestag beraten:

Das Vorhaben der Bundesregierung ist eine Ungeheuerlichkeit. Man kann Menschen, die ihr Leben am Existenzminimum fristen, nicht auch noch dafür bestrafen, dass sie krank werden. Die Begründung der Bundesregierung, bei einem Klinikaufenthalt erhielten die Betroffenen kostenlose Mahlzeiten und könnten deshalb auf die im Regelsatz enthaltenen Gelder für Nahrungsmittel verzichten, ist zynisch und menschenverachtend. Es liegen bereits mehrere Gerichtsurteile vor, die dieses Verfahren als rechtwidrig einstufen, denn der Regelsatz ist eine Pauschalleistung.

Mindestens genauso skandalös und anmaßend ist die Ignoranz des zuständigen Arbeitsministeriums unter der Leitung von Neu-Minister Olaf Scholz gegenüber Beschlüssen des Deutschen Bundestages.

Denn für eine Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalten gibt es keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Dies hat der Petitionssausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich bestätigt und die Abstellung der Kürzung dem Arbeitsministerium zur Erwägung überwiesen. Das Plenum des Bundestages hat diese Vorgehensweise einstimmig bestätigt. Das Kabinett hat jedoch am Mittwoch eine gegenteilige Verordnung beschlossen und das Arbeitsministerium macht anscheinend seine eigenen Gesetze.