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Keine Kontrolle von Medikamenten-Pick-up bei Schlecker und dm

APOTHEKE ADHOC

Berlin – Pick-up-Stellen für Arzneimittel in Drogeriemärkten unterliegen derzeit keinerlei Kontrolle der Aufsichtsbehörden. Es fehlen die Regulierungsvorschriften, denn bei Schlecker und dm findet der Rechtsprechung zufolge kein Inverkehrbringen von Medikamenten im Sinne des Arzneimittelgesetzes statt. Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigte gegenüber dem Branchendienst APOTHEKE ADHOC: „Die Abholstellen in Drogeriemärkten werden nicht kontrolliert.“

Die Behörden wissen aber ohnehin nicht, in welchen Drogeriemärkten sie gegebenfalls Kontrollen durchführen müssten: „Dem Ministerium ist nicht bekannt, wie viele Drogeriemärkte in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise bundesweit so genannte Pick-up-Stellen betreiben“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit liege bis zur Aushändigung des Arzneimittels an den Kunden bei den Versandapotheken, so das Ministerium. „Dieser ganze Bereich entzieht sich vollkommen unserer Kontrolle“, sagte der verantwortliche Prüfer eines Gesundheitsamtes gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Es ist einzig und allein das Risiko des Verbrauchers, ob er das richtige Päckchen erhält und ob es zuvor richtig gelagert wurde.“

Da Schlecker und dm mit niederländischen Versandapotheken zusammenarbeiten, sind den deutschen Behörden die Hände gebunden: Das Recht auf Überprüfung liegt nach Auskunft des Gesundheitsamtes bei der niederländischen Arzneimittelaufsicht. „Die machen nach unserem Kenntnisstand gar nichts“, so der Prüfer. Das derzeitige System sei vollkommen „out of control“. Beim Gesundheitsamt vermutet man daher, dass die Drogeriemärkte aus gutem Grund mit ausländischen Versandapotheken zusammenarbeiteten: „Bei einer deutschen Versandapotheke hätten die Aufsichtsbehörden eventuell die Möglichkeit, den Anbietern über die Schulter zu schauen“.

Den vollständigen Text finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de

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