Berlin – Anlässlich der Gesetzesinitiative zum Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung im Bundesrat erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:
Die Initiative, mit der die Länder die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid verbieten möchten, wird mit Nachdruck unterstützt. Es ist wünschenswert, dass die Gesetzesvorlage in der Abstimmung des Bundesrates eine breite Mehrheit findet.
Die jüngsten Aktivitäten von Dignitas und des ehemaligen Justizsenators Kusch haben gezeigt, dass ein schnelles Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dringend notwendig ist. Es darf nicht sein, dass gewerbliche Organisationen aus der Verzweiflung lebensmüder Menschen ein Geschäftsmodell machen. Nicht die professionell organisierte Tötung, sondern die umfassende menschliche Zuwendung gegenüber Betroffenen ist gefragt.
Eine gesetzliche Regelung würde hier ein wichtiges Zeichen setzen, dass eine menschenverachtende Praxis von Sterbehilfeorganisationen in unserem Land nicht weiter geduldet wird. Wir brauchen keine Kommerzialisierung der Sterbehilfe, sondern eine humane Sterbebegleitung, die diesen Namen auch verdient. Unabdingbar dafür bleibt weiterhin die Ausweitung von palliativmedizinischen, pflegerischen und hospizlichen Diensten.