Berlin – Anlässlich des heute vorgelegten Richtlinienentwurfs der EU-Kommission zur Vereinheitlichung des europäischen Verbraucherrechts erklärt Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin:
Der Richtlinienentwurf aus Brüssel macht den nationalen Verbraucherschutz zum Opfer der europäischen Harmonisierung. Das ist inakzeptabel. Insbesondere für Deutschland könnten die EU-Pläne negative Auswirkungen haben, denn durch die Harmonisierung würde das deutsche Verbraucherschutzniveau in vielen Bereichen deutlich abgesenkt. Das betrifft Widerrufsrechte bei Internetauktionen genauso wie Rücksendekosten beim Versandhandelkauf. Auch die sogenannten allgemeinen Geschäftsbedingungen wären durch die geplante Vollharmonisierung gefährdet. Vertragsklauseln, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und Rechtssicherheit für Unternehmer- und Verbraucherseite schaffen, würden aufgrund der EU-Pläne wegfallen. Und sogar der lückenhafte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur unerlaubten Telefonwerbung wäre hinfällig, weil er über die Vorgaben aus Brüssel hinausgeht.
Die EU-Kommission will mit einem einheitlichen Verbraucherecht den grenzüberschreitenden Handel befördern. Aber den Preis für den Europäischen Binnenmarkt dürfen nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen.
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dafür Sorge tragen, dass die Harmonisierung des Verbraucherrechts nicht zu einer Gleichmacherei auf kleinstem gemeinsamen Nenner wird.