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Keine Diskriminierung aufgrund genetischer Befunde

Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin – “Es ist zu befürchten, dass die große Koalition wieder einmal Bürgerrechte opfert, um Kapitalinteressen zu bedienen”, so Frank Spieth anlässlich der Vorlage von Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz in der heutigen Kabinettssitzung. Der gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

“Die Regierungskoalition preist ihre nach langen Verhandlungen endlich vorgelegten Eckpunkte mit schönen Worten an: So wird angeblich jedem das Recht eingeräumt, über die eigenen genetischen Daten selbst zu entscheiden. Weder Arbeitgeber noch Versicherungsunternehmen dürfen auf diese Daten zugreifen.

In Wahrheit ist aber eine Reihe von Ausnahmeregelungen vorgesehen, in denen Arbeitgeber und Versicherungen doch Einblick in das genetische Material von Bürgerinnen und Bürgern vornehmen dürfen. Damit knickt die Koalition vor den Interessenverbänden aus Industrie und Versicherungswirtschaft ein.

Für die meisten Menschen ist das Wissen über ihr Erbgut kaum hilfreich. Für Manche dagegen birgt es die Gefahr von Diskriminierungen: Häufig können zwar Aussagen über die Wahrscheinlichkeit von Krankheitsrisiken getroffen werden, doch ob und wann diese Krankheiten eintreten werden, lässt sich auch durch Gentests nicht sicher vorhersagen. In vielen Fällen hilft auch ein frühzeitiges Wissen der genetischen Erkrankungen nicht, um Patienten besser behandeln zu können.”

DIE LINKE wird dieser Gefahr von Diskriminierungen in der parlamentarischen Debatte begegnen und darauf drängen, dass insbesondere die Rechte auch von Nicht-Einwilligungsfähigen, beispielsweise von Kindern, ausreichend gewahrt bleiben. DIE LINKE fordert ein wirksames Gendiagnostikgesetz, dass die Menschen tatsächlich schützt.”