Berlin – Patienten sollten von ihrem Arzt die Verschreibung eines Antibiotikums nicht offensiv einfordern, etwa bei einer durch Viren ausgelösten leichten Erkältung, rät Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Auch sollten Patienten ohne Rücksprache mit dem Arzt bei einer Erkältung keine Antibiotika einnehmen, die sie ohne Rezept im Ausland gekauft haben. Antibiotika sind mit wenigen Ausnahmen verschreibungspflichtig. Hat der Arzt aber ein Antibiotikum verordnet, sollten Patienten dieses nicht vorzeitig oder ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker absetzen. Antibiotika werden meist nur kurzfristig eingesetzt und sollten zuverlässig eingenommen werden. Wird die empfohlene Einnahmedauer unterschritten, kann es zu einer Resistenz kommen. Dadurch würde das Antibiotikum auf lange Sicht unwirksam.
Die Auslöser der meisten Erkältungskrankheiten sind Viren, gegen die Antibiotika generell nicht wirken. Bei Erkältungskrankheiten sind Antibiotika deshalb nicht die erste Wahl, sondern werden erst bei Komplikationen vom Arzt verordnet. Halsschmerzen können als typische Symptome einer Erkältung gut in der Selbstmedikation gelindert werden. Auch wenn im Einzelfall eine bakterielle Infektion für die Halsschmerzen verantwortlich ist, sind Antibiotika-haltige Lutschtabletten in der Regel nicht empfehlenswert, da die Konzentration des Wirkstoffs auf der Mundschleimhaut zu gering ist. Es kann zu Allergien kommen. Empfehlenswert sind hingegen Halstabletten mit Lokalanästhetika oder Extrakten aus Heilpflanzen wie Thymian oder Salbei.
Halten Halsschmerzen länger als drei Tage an, sind sehr stark oder werden von Fieber begleitet, wird der Apotheker den Patienten an einen Arzt verweisen. Apotheker raten grundsätzlich von einer Selbstmedikation bei Kleinkindern und in der Schwangerschaft und Stillzeit ab.
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