Berlin – Anlässlich der Haushaltsdebatte über den Einzelplan 15, den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für Pflege Hilde Mattheis:
Die Wahrheit ist: Die schwarz-gelbe Regierung wird mit ihren Koalitionsplänen für die Pflegeversicherung einen Angriff auf eine bislang erfolgreiche Säule unseres Sozialversicherungssystems und auf die Solidarität in unserer Gesellschaft starten. Gegen besseres Wissen und die Lehren, die aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu ziehen sind, soll die sichere Umlagefinanzierung ausgehöhlt werden und die Individualisierung des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit betrieben werden. Und wichtige Impulse, die die Pflegereform 2008 geben hat, werden nicht weiter verfolgt. Die Förderung von Pflegeberatung und Pflegestützpunkten soll auslaufen und ob die Vorschläge des Expertenbeirats zur Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs je umgesetzt werden, bleibt offen.
Im Interesse von uns allen und insbesondere im Interesse von Pflegebedürftigen brauchen wir weitere Reformen, die die Solidarität und auch die Parität festigen und ausbauen:
1. Pflegebedürftigkeit muss individueller erfasst werden. Die Empfehlungen und Vorschläge des Beirates für die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssen schnellstens aufgegriffen werden. Der Pflegebegriff muss sich daran orientieren, welche Unterstützung Pflegebedürftige zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen. Wir müssen wegkommen von der Minutenpflege und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen individueller erfassen. Auch der Leistungsanspruch für Menschen, die zum Beispiel an Demenz leiden, muss sich im Pflegebedürftigkeitsbegriff abbilden.
2. Pflegestützpunkte und Pflegeberatung sind wichtiger Baustein für die Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Nur wenn es niedrigschwellige Beratungs- und Hilfestrukturen gibt, kann der Anspruch “ambulant vor stationär” greifen und selbstbestimmtes Leben auch bei Pflegebedürftigkeit möglich sein. Pflegestützpunkte und Pflegeberatung sind die richtigen Ansätze genauso wie die Unterstützung alternativer Wohnformen.
3. Die Solidarität in der Pflegeversicherung muss durch eine Bürgerversicherung Pflege ausgeweitet werden. Auf diese Solidarität muss sich jeder verlassen können, in Zukunft auch privat Versicherte. Eine solidarische Bürgerversicherung macht die Pflegeversicherung krisensicher. Es muss der Grundsatz gelten: Alle zahlen ein und alle Einkommensarten werden zur Beitragsbemessung herangezogen. Nur so werden weitere Leistungsverbesserungen für alle möglich und Pflegebedürftige werden davor bewahrt, zu Bittstellern zu werden.
4. Pflegeberufe müssen aufgewertet werden, um dem drohenden Pflegefachkräftemangel entgegenzuwirken und Voraussetzungen zu schaffen, damit neue und sichere Arbeitsplätze im Bereich der Dienstleistungen von Menschen für Menschen entstehen können. Auf allen Verantwortungsebenen muss dazu beigetragen werden, dass sich die beruflichen Rahmenbedingungen für Pflegekräfte verbessern.
Dazu gehört: eine entsprechende Entlohnung der Fachkräfte und die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns; ein gutes Personalmanagement, das Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung vorsieht, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet und eine betriebliche Gesundheitsförderung betreibt.