Berlin – Zum Gruppenantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärt die frauen- und familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ina LENKE:
Verstärkter Druck zur Beratung löst die Probleme von Frauen, die eine Spätabtreibung vornehmen lassen wollen nicht. Statt dessen sollen sie mit psychologischer Hilfe unterstützt werden, eine persönliche Entscheidung zu treffen. Auch Geldbußen für Ärzte sind der falsche Weg, um Spätabtreibungen zu verhindern.
Die werdende Mutter hat neben dem Recht auf Wissen auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Häufig werden Frauen regelrecht dazu gedrängt, alles was geht, zu untersuchen. Die Schwangere allein muss das Recht haben, über Untersuchungen zu entscheiden sowie einzelne Untersuchungsergebnisse nicht zu erfahren. Die Feststellung einer sozial-medizinischen Indikation darf nicht vor Ablauf der dreitätigen Frist nach der Beratung erfolgen.
Die FDP-Bundestagsfraktion will in einem eigenen Antrag für ein Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dafür eintreten, dass der Arzt im Falle einer Diagnose mit einer fetalen Erkrankung der Frau für eine medizinische Beratung zu sorgen hat und gleichzeitig ein Angebot zur psychosozialen Beratung gemacht wird.
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