Berlin – Anlässlich der Einbringung des Gruppenantrags zur Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige am Mittwoch im Bundestag, erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Eichhorn MdB:
Die Unterzeichner des Antrags wollen erreichen, dass Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft und von den Krankenkassen finanziert werden soll. Dies lehnt die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion nach wie vor aus guten Gründen ab. So können derzeit weder exakte Aussagen über den in direkter Verbindung mit der heroingestützten Behandlung stehenden Erfolg gemacht werden, noch über die genauen finanziellen Auswirkungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Vor dem Hintergrund dieses dürftigen Kenntnisstandes wäre eine Überführung der Heroinbehandlung in die Regelversorgung unverantwortlich.
Das Verhalten des Koalitionspartners ist unverständlich. Im Jahr 2007 hatte das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag zugestimmt, die Weiterbehandlung der Patienten und sogar Neuaufnahmen an den bestehenden Standorten zuzulassen. Die Heroinsubstitution ist daher nach wie vor möglich. Die Behandlung der Patienten ist somit sichergestellt, die Überführung der Behandlung in die Regelversorgung nicht notwendig.
Unverständlich ist auch, dass die SPD nach wie vor die Durchführung eines Anschlussmodellvorhabens blockiert. Fragen nach der tatsächlichen Überlegenheit der Heroinbehandlung, nach der Abstinenzorientierung, der Rolle der psychosozialen Betreuung und nicht zuletzt der Finanzierung der Behandlung sind nach wie vor ungeklärt. Experten haben nachvollziehbar dargelegt, dass bis zu 80.000 Abhängige Anspruch auf eine Diamorphinbehandlung hätten, wenn die Kriterien des Modellversuchs zugrunde gelegt werden würden. In Zeiten knapper Kassen können wir unseren Mitbürgern nicht zumuten, die Kosten für ein Behandlungssystem aufzubringen, dessen Nutzen nicht erwiesen und dessen Behandlungsdauer völlig offen ist.
Die Kritik zahlreicher Fachleute muss ernst genommen werden. Sinnvoll ist es daher das Modellvorhaben zunächst fortzusetzen, die Erkenntnisse zu vertiefen und neue Schwerpunkte dabei zu setzen, bevor überhaupt an eine Überführung der Heroinbehandlung in die Regelversorgung gedacht werden kann. Dabei könnten die Projekte in den bereits teilnehmenden Städten fortgesetzt oder neue Standorte in anderen Städten zur Heroinbehandlung eröffnet werden. D.h. die Betreuung könnte auf heutigem Niveau unter Neuaufnahme von Probanden entweder in den bereits teilnehmenden Städten oder in neuen Städten fortgeführt werden.
Erst nach Abschluss eines Anschlussmodellprojektes, durch das die offenen Fragen abschließend geklärt werden, können nach unserer Überzeugung die notwendigen Voraussetzungen für eine Überführung in eine Regelversorgung geprüft werden.