Stuttgart – Bundesratsausschuss billigt Antrag Baden-Württembergs zur Anrufung des Vermittlungsausschusses
Mit Unverständnis reagiert die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter auf die Weigerung des Bundesgesundheitsministers, die Anschubfinanzierung für die Pflegestützpunkte zu verlängern. Sie forderte deshalb den Bund auf, die Frist für die Abrufung der Bundesmittel über den 30.6.2011 hinaus zu verlängern. Altpeter: Bei den Pflegkassen stehen 60 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Es wäre geradezu absurd, wenn diese Mittel für die Pflegestützpunkte nur deshalb verfallen, weil sich Minister Bahr gegen eine Fristverlängerung sperrt.
Altpeter wies darauf hin, dass es für den Bund ein Leichtes wäre, diese Frist um einige Monate zu verlängern, damit die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg und im gesamten Bundesgebiet genügend Zeit haben, ihre Anträge auf Auszahlung der Bundesgelder zu stellen. Dass sich der Bundesgesundheitsminister dennoch bislang taub stelle, nähre den Verdacht, dass er seine ideologischen Vorbehalte gegen die Stützpunkte auf diesem formalen Wege durchsetzen wolle. Die FDP sei von Anfang an gegen die Pflegestützpunkte gewesen, weil sie angeblich den Wettbewerb verzerrten.
Altpeter: Diese Blockadepolitik geht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, die in Wohnortnähe eine qualitätsvolle Beratungsstelle suchen. Deshalb appelliere ich an den Bundesgesundheitsminister, seinen Widerstand gegen eine Fristverlängerung aufzugeben.
Im zuständigen Bundesratsausschuss hat Baden-Württemberg bereits Rückendeckung bekommen für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
In Baden-Württemberg gibt es bislang 48 Pflegestützpunkte. Als Anschubfinanzierung können sie vom Bund Gelder in Höhe von 50.000 Euro pro Stützpunkt abrufen, allerdings nur bis zum 30.6.2011. Diese eher willkürlich gewählte Frist können viele Stützpunkte aber nicht einhalten, da sie sich erst in der Einrichtungsphase befinden.
Als wesentliche Handlungsfelder der Pflegestützpunkte bezeichnete die Ministerin die unabhängige Beratung rund um das Thema Pflege sowie die Koordinierung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten bei der wohnortnahen Betreuung und Versorgung. Ebenso wichtig sei es aber auch, die aufeinander abgestimmten pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote zu vernetzen. Angesichts der demografischen Herausforderung mit dem zunehmenden Pflegebedarf werde eine unabhängige, neutrale und kostenlose Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen immer wichtiger.
Hinweis für die Redaktionen: Pflegestützpunkte sind Anlaufstellen, in denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend informiert, beraten und begleitet werden. Mit dem neuen Angebot soll eine wohnortnahe und am Bedarf orientierte pflegerische, medizinische und rehabilitative Versorgung unterstützt werden. Pflegestützpunkte bündeln die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und führen sie unter einem Dach zusammen. Zum Aufgabenfeld gehört auch, über Regelungen und Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu informieren. In Baden-Württemberg sind bislang 48 Pflegestützpunkte eingerichtet.