Berlin – Die Zahl zuzahlungsfreier Arzneimittel auf Rezept ist auf einen neuen Tiefstwert gesunken. Nur noch jede vierte Packung ist derzeit von der gesetzlichen Zuzahlung zugunsten der Krankenkassen befreit; im März war es noch jede dritte Packung gewesen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam. Grund dafür ist die Anpassung von Festbeträgen und entsprechenden Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Monatsbeginn.
Von den 30.809 Arzneimittelpackungen mit Festbetrag sind 8.480 zuzahlungsbefreit, da ihr Preis mindestens 30 Prozent unter diesem Erstattungshöchstbetrag liegt. Der Anteil der zuzahlungsfreien Medikamente an allen festbetragsgeregelten Packungen liegt somit bei 27,5 Prozent (Stand: 15. April). Vor einem Monat hatten 11.336 zuzahlungsfreie Packungen an den 30.874 festbetragsgeregelten Arzneimitteln noch einen Anteil von 36,7 Prozent ausgemacht (Stand: 1. März).
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die GKV einzusammeln und an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.
Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen allerdings nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln steht auf http://www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de