Mönchengladbach/Viersen – Seit Monaten schwelt der Streit zwischen KV und den Krankenkassen in Nordrhein über die Fortentwicklung der SAPV. Vordergründig ist ein Urteil aus 2016, welches die bisherige Vergabepraxis kritisiert, der Auslöser.
Seitdem wird auf allen politischen Ebenen nach einer Lösung gesucht. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat auf Ihrer letzten Sitzung einstimmig die Bundesregierung aufgefordert hier zügig Klarheit zu schaffen. Im aktuellen Koalitionsvertrag Zeile 4585 wurde dies entsprechend berücksichtigt. Eine definitive gesetzliche Regelung ist also in Aussicht.
Was ist bis dahin zu tun?
Aufgebaute Strukturen voreilig durch einseitige Kündigung, wie es die Krankenkassenverbände in Nordrhein gegenüber den SAPV Teams angekündigt haben, zu zerstören, ist sicherlich nicht zielführend. Wenn nun von den Krankenkassenverbänden mit heißer Nadel neue SAPV Verträge entwickelt werden, vornehmlich mit dem Ziel dem Wettbewerbsrecht zu entsprechen, werden wir zwangsläufig im Bezug auf die eigentlichen Ziele der SAPV Abstriche hinnehmen müssen. Dies gilt es zu vermeiden. Die einseitige Festlegung auf ein Open House Modell – wie es die Krankenkassenverbände in Nordrhein im Moment tun – ist, ohne die zwischenzeitliche Änderung des § 132d durch das letzte Hospiz- und Palliativgesetz zu berücksichtigen, nicht vernünftig. Der Gesetzgeber hatte erkannt, dass die Etablierung von tragfähigen Strukturen oft schwierig ist und hat darum eine Schiedsperson zur Klärung für Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern eingeführt. Die Struktur einer Schiedsperson ist jedoch mit dem Open House Modell nicht vereinbar. Auch die Politik in Nordrhein-Westfalen hat zwischenzeitlich dazu aufgefordert, Unstimmigkeiten bzgl. der bestehenden Verträge einvernehmlich oder im Rahmen der Schiedsperson zu klären. Vor diesem Hintergrund fordert der VSTN e.V., als ein Vertreter der SAPV Leistungserbringer in Nordrhein, dazu auf gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, welche vornehmlich die Interessen der Patienten berücksichtigt.
Man kann in der jetzigen Situation sogar eine Chance sehen um besonders aufeinander zuzugehen. Ziel muss es sein, eine umfassende Struktur der palliativen Versorgung, sowohl in der spezialisierten wie in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung zu schaffen. Hierdurch könnten noch bestehende Schnittstellenproblematiken, Unklarheiten in der Abgrenzung der Leistungspflicht, Anpassung der Versorgung an die – sich manchmal auch ändernde – Bedürftigkeit zur Unterstützung des Patienten erreicht werden.
2007 hatte der Gesetzgeber die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung eingeführt um Patienten Angst vor einem qualvollen Sterben zu Hause zu nehmen, indem eine umfassende spezialisierte und allen Aufgaben und Anforderungen gewachsene Struktur geboten wird. Dieser Anspruch muss endlich flächendeckend umgesetzt werden. Ein zentraler Wirkmechanismus der SAPV ist das Sicherheitsversprechen. Dieses Sicherheitsversprechen gilt jedoch nicht nur gegenüber dem einzelnen individuellen Patienten, sondern gegenüber der gesamten Gesellschaft.
Darum ist eine umfassende Netzwerkstruktur, welche alle Leistungserbringer umfasst und langfristig aufgebaut und tragfähig ist, unverzichtbar. Solange in manchen Regionen noch keine vertragliche Struktur geschaffen ist, müssen die Krankenkassen über Einzelfallentscheidungen die SAPV ihren Versicherten ermöglichen.
Der VSTN e.V. lädt erneut die Krankenkassenverbände und die KV Nordrhein zu entsprechenden vertrauensvollen Gesprächen ein, um kurzfristig eine tragfähige dem Patientenwohl dienende Struktur zu schaffen.