Berlin – Gesetzlich krankenversicherte Patienten mussten 1,674 Mrd. Euro im Jahr 2008 für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhielt somit 48 Mio. Euro mehr als im Jahr 2007. Damals betrug die Summe der geleisteten Arzneimittelzuzahlungen nur 1,626 Mrd. Euro. Dies berechnete die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In Deutschland sind alle Apotheken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind immer befreit. Ist die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können Versicherte einen Befreiungsantrag stellen. Ein Zuzahlungsbefreiungsrechner ist unter http://www.aponet.de zu finden. Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der so genannte Festbetrag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste möglich. Diese Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter http://www.aponet.de zu finden. Je nach Krankenkasse können so genannte Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de