Berlin – Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Rauchverboten in Berlin und Baden-Württemberg erklären Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen, und Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein klares Signal für einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen in ganz Deutschland. Das Gericht hält striktere und konsequente Regelungen, wie sie beispielsweise in Bayern gelten, für mit der Verfassung vereinbar. Ausnahmeregelungen wie in Berlin oder Baden-Württemberg sind hingegen verfassungswidrig, weil sie Besitzer kleinerer Eckkneipen benachteiligen und keinen umfassenden Schutz vor Passivrauchen gewährleisten.
Das Urteil ist vor allem eine Ohrfeige für diejenigen Länder, in denen inkonsequente Ausnahmeregelungen geschaffen wurden. Das ist das eigentliche Signal dieser Entscheidung. Die Länder sind nun in der Pflicht, im Interesse der nichtrauchenden Gäste klare und strikte Regelungen einzuführen. Das alles wäre nicht in dieser Form eingetreten, wenn die Bundesregierung wie von uns gefordert, eine bundeseinheitliche Lösung über das Arbeitsschutzgesetz geschaffen hätte.
Ulrike Höfken ist Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.