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Kabinettsentwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
Alle Reformelemente zum Morbi-RSA müssen schnell umgesetzt werden
Einheitliches Aufsichtshandeln muss konsequenter sichergestellt werden

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e. V. und der IKK e.V. begrüßen die Vorlage des Kabinettsentwurfs zum GKV-FKG. Sie bekräftigen ihre Auffassung, dass das parlamentarische Verfahren nun zügig angegangen werden muss, um eine schnellstmögliche Umsetzung der Regelungen sicherzustellen. Die Krankenkassen brauchen rasch Kalkulationssicherheit bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfen keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur (Morbi-RSA) vorgenommen werden. Die RSA-Reformelemente bilden ein stimmiges Gesamtpaket, das zu fairen Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt, Manipulationsanreize minimiert und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert.

Die Bündnispartner bedauern, dass das Vorhaben, ein einheitliches Aufsichtshandeln sicher zu stellen, im Gesetzentwurf aus ihrer Sicht nicht konsequent verfolgt wird. Bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliches Aufsichtshandeln zu beheben, bleibt aber dringend erforderlich. Gleiche Sachverhalte, zum Beispiel die Genehmigung von Hausarztverträgen oder Verträgen zur integrierten Versorgung, müssen von den Aufsichten in Bund und Land gleich bewertet werden. Nur wenn alle Regeln für alle gleich gelten, ist ein fairer Wettbewerb sichergestellt. Einheitliches Aufsichtshandeln muss gewährleistet und der Kabinettsentwurf entsprechend nachgebessert werden!

Die Bündnispartner begrüßen, dass es im Wesentlichen bei der bisherigen Regelung zur Besetzung des Verwaltungsrates im GKV-Spitzenverband bleibt. Damit werden der soziale Frieden und der prägende Interessenausgleich zwischen den Partnern der Sozialen Selbstverwaltung anerkannt und die demokratisch legitimierten Vertreter gestärkt, weiterhin die Versicherten- und Arbeitgeberinteressen nach einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung effizient zu vertreten.