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Kabinettsentwurf des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) stärkt Wettbewerb in der GKV – bei Aufsicht muss aber nachgebessert werden

GKV-FKG

Berlin – Zum Kabinettsentwurf des GKV-FKG erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek:

„Wir begrüßen, dass der Kabinettsentwurf des GKV-FKG einen wesentlichen Schritt zu einer fairen Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht. Das vorgelegte Gesamtpaket zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA ist stimmig und muss nun schnell umgesetzt werden. Die Regelungen zum einheitlichen Aufsichtshandeln sind aus unserer Sicht jedoch nur ein kleiner Anfang. Hier gilt es, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren konsequenter zu fassen. Gut ist, dass die Soziale Selbstverwaltung weiterhin den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) besetzt. Das Gesetz muss jetzt schnell durch das parlamentarische Verfahren, um den Krankenkassen Planungssicherheit zu geben.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)

– BARMER

– DAK-Gesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.