Zum anstehenden Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) am 27. März 2024 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
Berlin – „Wir Ersatzkassen rufen die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich dazu auf, von den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln im Medizinforschungsgesetz abzurücken. Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Stattdessen wird die Versorgung teurer, weil bewährte Steuerungsinstrumente, wie die Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder die Importförderklausel an Wirkung verlieren, wenn Ärzte und Apotheken keine Auswahl zugunsten wirtschaftlicher Arzneimittel treffen können. Der Aufbau eines komplizierten Rückerstattungsverfahrens beim GKV-Spitzenverband konterkariert zudem den von der Politik propagierten Bürokratieabbau. Am Ende zahlen mit diesem Konjunkturprogramm für die Pharmaindustrie wieder die Versicherten und Arbeitgeber die Zeche – mit höheren Beitragssätzen.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen in den Landeshauptstädten mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.