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Digitalgesetz modernisiert Versorgung. Aber G-BA in Nutzenbewertung von Gesundheits-Apps einbinden!

Kabinettsbeschluss zum DVG

Berlin – Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) im Kabinett erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass Gesundheitsminister Jens Spahn mit der Kabinettsfassung zum Digitalgesetz die Grundlage für neue, moderne Versorgungsangebote schafft. Dies wird der Digitalisierung des Gesundheitswesens zusätzlichen Drive geben.

Gesundheits-Apps in die Regelversorgung – aber qualitätsgesichert!

Gesundheits-Apps sollen künftig schneller in die Regelversorgung kommen. Die Ersatzkassen zeigen bereits heute zum Beispiel in Selektivverträgen, wie Apps die medizinische Versorgung verbessern können. Es ist daher überfällig, diese Angebote auf breiter Front allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich zu machen.

Nach wie vor kritisch sehen wir jedoch, dass mit der Entscheidung, ob eine Gesundheits-App in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird, allein das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als eigentlich zuständiges Gremium zur Beurteilung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) bleibt außen vor. Hier sollte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch weiter nachgebessert werden. Wir schlagen ein zweistufiges Verfahren vor, nach dem das BfArM die Grundanforderungen aller Apps insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit überprüft und anschließend der G-BA in einem zwölfmonatigen Erprobungsverfahren den Nutzen der Anwendungen evaluiert. So kann das vorhandene Know-how richtig genutzt werden und gleichzeitig wird der Patientenschutz gestärkt.

ePA und digitale Versorgungsangebote: Datenschutz hat hohe Priorität

Positiv ist auch, dass die Krankenkassen nun die Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten auf deren Wunsch neue, digitale Versorgungsangebote anzubieten. Damit können Behandlungselemente noch besser aufeinander abgestimmt werden und gleichzeitig bleibt die Sicherheit der Patientendaten gewährleistet. Zudem erweitert der Anschluss weiterer Leistungserbringer wie Apotheker und Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die Möglichkeiten zum schnelleren Informationsaustausch, zum Beispiel bei der Aktualisierung von Medikationsplänen.

Der Datenschutz muss bei der elektronischen Patientenakte (ePA) eine hohe Priorität haben. Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem eigenen Gesetz regeln. Dieses Gesetz muss zügig auf den Weg gebracht werden – auch, weil in ihm die geplanten Erweiterungen der ePA, wie z. B. um Informationen aus Impfpässen und zu Vorsorgeuntersuchungen, geregelt werden sollen. Erst mit diesen Inhalten und hohen Datenschutzstandards kann die ePA ein voller Erfolg werden.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.