Berlin – Der Entwurf sieht die Verlängerung der bis 30. Juni 2010 befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis 30. Juni 2011 vor. Zudem sind einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften enthalten. Diese betreffen
– die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, – die Möglichkeit der Krankenkassen, durch Satzungsregelung eine abweichende Zusam¬mensetzung ihres Verwaltungsrates vorzusehen, – die Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten, – die Aufteilung der Kosten der Prüfdienste sowie – die nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz geschaffene Möglichkeit, bei fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung nachzuverhandeln.
Weiter werden bestimmte Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert.
Zur Beendigung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht werden berufszulassungsrechtliche Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Weitere Informationen unter: http://www.bmg.bund.de .