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Kabinett schafft Voraussetzungen für die Errichtung der “Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen”

Sozialministerin Christine Lieberknecht: “Selbstständigkeit der Betroffenen so lange wie möglich erhalten!”

Erfurt – Im Rahmen der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung wichtige Voraussetzungen für die Errichtung einer “Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen” geschaffen. Die Gründung dieser Stiftung war im letzten Jahr mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen vereinbart worden. Die Stiftung erhält in den Jahren 2008 und 2009 jeweils 1,5 Millionen Euro als Grundkapital. Zusätzlich soll sie in den beiden kommenden Jahren jeweils 100.000 Euro als laufende Mittel für die Stiftungsarbeit erhalten.

Dazu erklärte Sozialministerin Christine Lieberknecht (CDU): “Zweck der Stiftung ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu gewähren. Gleichzeitig sollen besondere soziale Härtesituationen, die trotz aller staatlichen Hilfen nicht ausgeschlossen werden können, abgefedert werden. Gleichzeitig soll langfristig die Arbeit von Beratungsstellen gesichert sowie der Aufbau eines landesweiten Hilfs- und Serviceangebotes unterstützt werden. Weiterhin soll die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige betreuen, gefördert werden.”

Der Stiftungsrat besteht aus Mitgliedern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen, des Thüringer Landtages, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie dem Thüringer Landesarzt für Blinde uns Sehbehinderte.

Lieberknecht: “Mit der Errichtung dieser Stiftung geht Thüringen einen Weg, der blinden Menschen zusätzlich zum Landesblindengeld bei Bedarf weitere umfassende Hilfe zur Verfügung stellt. Unter gewissen Voraussetzungen haben blinde Menschen zudem noch einen Anspruch auf die einkommens- und vermögensabhängige Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuches. Ich hoffe, dass die getroffenen Maßnahmen dazu beitragen, die Teilhabe und Integration unserer blinden und sehbehinderten Mitbürger in alle Gesellschaftsbereiche zu verbessern.”