Mainz – Das Kinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz wird im November in den Landtag eingebracht. Das rheinland-pfälzische Kabinett beschloss heute in Mainz einen entsprechenden Entwurf des Familienministeriums, wie Ministerin Malu Dreyer mitteilte. “Das Gesetz hat das Ziel, Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, für ihr gesundes Aufwachsen Sorge zu tragen und sie vor Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen”, sagte die Ministerin. Kernpunkte seien eine stärkere Vernetzung der Hilfen für Familien unter anderem durch die Einrichtung einer Servicestelle und die Verbesserung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. In der Anhörung der Stellen außerhalb der Landesregierung sei der Gesetzentwurf allgemein begrüßt worden, berichtete die Ministerin. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
“Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Eltern – die meisten kommen mit der Erziehungsaufgabe gut zurecht -, sondern um Mitverantwortung für das Wohlergehen aller Kinder. Es sind nicht wenige, die besonders auf Unterstützung durch Staat und Gesellschaft angewiesen sind”, begründete die Ministerin die Gesetzesinitiative des Landes.
Dazu sei ein enges Zusammenwirken von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und weiteren Institutionen notwendig. Mit dem Aufbau lokaler Netzwerke soll diese Zusammenarbeit intensiviert werden. Wichtiger Baustein ist das Projekt “Guter Start ins Kinderleben”, das derzeit in Ludwigshafen und Trier erprobt wird und schnell im ganzen Land verwirklicht werden soll. Eine Servicestelle auf Landesebene soll die Kommunen bei der Bildung der Netzwerke unterstützen. Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, soll ein verbindliches Einladungswesen geschaffen werden.
Dazu wird im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Zentrale Stelle eingerichtet, die alle Eltern rechtzeitig über die anstehende Untersuchung informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt.
Wird auch diese Untersuchung nicht in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob es Hinweise auf eine Vernachlässigung, einen Missbrauch oder eine Misshandlung gibt.
Das Land stellt für diese Aufgabe im Interesse von Familien und Kindern bis zu 2,8 Millionen Euro im Jahr bereit. Die Landesregierung wird dem Landtag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Umsetzung und die Erfahrungen berichten.