Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Dritten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes im Berichtszeitraum 2006 bis 2007 beschlossen. Dieser wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt.
In dem Bericht wird der aktuelle Forschungsstand zu embryonalen und anderen Formen menschlicher Stammzellen dargestellt. Außerdem beschäftigt er sich damit, in welcher Weise in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, mit embryonalen Stammzellen zu arbeiten. Durch das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 wurde die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland unter strengen Voraussetzungen gesetzlich geregelt. Durch den Bericht wird der Deutsche Bundestag regelmäßig über die neu gewonnenen Erfahrungen informiert.
Der Bericht geht auf die vorliegenden Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen und ihre Bearbeitung durch die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und das Robert Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde ein. Bewertet werden die Erfahrungen, die dabei mit dem Genehmigungsverfahren und im sonstigen Umgang mit dem Gesetz gemacht wurden.
Der Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass sich die Forschung an embryonalen Stammzellen im Berichtszeitraum noch vor allem im Bereich der Grundlagenforschung bewegte, wobei gegen Ende des Jahres 2007 aber weltweit auch vermehrt präklinische Untersuchungen durchgeführt wurden.
Der Bericht stellt fest, dass noch zahlreiche grundlegende Fragen der Entwicklungsbiologie, Zelldifferenzierung und Nebenwirkungen in den verschiedenen Anwendungsbereichen geklärt werden müssen und eine große Bandbreite verschiedener Verfahren zur Entwicklung von humanen Stammzellen für zukünftige medizinische Verwendungen erarbeitet wurden. Zur differenzierter Bewertung und Einschätzung dieser Zellen besteht noch Forschungsbedarf – wie etwa zur funktionellen Vergleichbarkeit mit humanen embryonalen Stammzellen. Um die bisherigen Erkenntnisse weiterzuentwickeln, sind Arbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen für die Translation der gewonnenen Ergebnisse zur Anwendung beim Menschen bzw. zu Vergleichszwecken unerlässlich.
Erst im nächsten Stammzellenbericht werden auch die Erfahrungen mit der Änderung des Stammzellgesetzes (August 2008) berücksichtigt, mit der der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007 verlegt wurde.
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