Berlin – Zu dem heute beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz) erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Mit den vorgelegten Regelungen werden richtungweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität in der onkologischen Versorgung auf den Weg gebracht. Diese Schritte sind notwendig, da Deutschland wie vergleichbare Industrienationen angesichts des demographischen Wandels vor wachsenden Herausforderungen in der Krebsbekämpfung steht. Eine Krebsfrüherkennung, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht, und eine Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister sind deshalb unverzichtbar, um bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen weitere Fortschritte zu erzielen.”
Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf ist der Nationale Krebsplan, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert hat. Ziel ist ein effektives, aufeinander abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs. Der Gesetzentwurf greift zwei zentrale Bereiche der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans auf, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht:
Angesichts der deutlich steigenden Zahl von Krebsneuerkrankungen gewinnt die Krebsfrüherkennung eine zunehmende Bedeutung. Leider wird das bestehende breite Krebsfrüherkennungsangebot in Deutschland von den Bürgerinnen und Bürgern nur unzureichend wahrgenommen. Durch das Gesetz sollen daher die Strukturen, die Reichweite, Wirksamkeit und Qualität der bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote nachhaltig verbessert werden. Um die Menschen besser zu erreichen, sollen diese künftig persönlich zur Krebsfrüherkennung eingeladen werden. Gleichzeitig wird die Information über Krebsfrüherkennung verbessert und eine stringente Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme eingeführt.
Im zweiten Schwerpunkt sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Länder flächendeckend klinische Krebsregister mit einem festgelegten Aufgabenprofil einrichten. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere die möglichst vollzählige Erfassung und Auswertung der Daten über das Auftreten, die Behandlung
und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung. Damit kann die Qualität der onkologischen Versorgung in allen Behandlungsphasen sektorenübergreifend dargestellt, bewertet und verbessert werden. Da die klinischen Krebsregister der Qualitätssicherung dienen,
werden sie zukünftig überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Hierfür hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Fördervoraussetzungen zu bestimmen, die Mindeststandards für die Arbeit der klinischen Krebsregister absichern.
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