Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den bundesweit einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ab 1. Januar 2009 beschlossen. Wie vorgesehen, wurde vor der Beschlussfassung der Deutsche Bundestag von der Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung unterrichtet. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Mitglieder allein tragen, also ohne hälftige Beteilung der Arbeitgeber. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Einer der letzten Schritte zur Umsetzung des Gesundheitsfonds ist getan. Am 15. November wird jede Krankenkasse genau wissen, wie viel Euro und Cent zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stehen. Die Zeit des Jammerns und Wehklagens auf Seiten mancher Kassenfunktionäre muss nun vorbei sein. Die Krankenkassen starten schuldenfrei in eine neue Ära, viele haben bereits wieder gute Rücklagen aufgebaut. Sie erhalten zu 100 Prozent die Mittel, die sie 2009 benötigen, um alle Kassenleistungen zu bezahlen. Ich erwarte, dass die Krankenkassen nun ihre Arbeit machen und endlich Leistung zeigen – für die Versicherten. Ich erwarte konstruktive Vorschläge, wie die Kassen mit den über 10 Mrd. Euro mehr eine gute Versorgung organisieren. Die Versicherten haben einen Anspruch darauf.
Insgesamt stehen der Krankenversicherung so fast 167 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Kassen haben viele Möglichkeiten, durch gute Angebote, wirksame Rabatt-Verträge, durch Einzelverträge über mehr Qualität und durch sehr guten Service für ihre Versicherten zu zeigen, was sie können.”
Mit dem Beschluss der ab 2009 geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitere notwendige Voraussetzungen für die Errichtung des Gesundheitsfonds erfüllt. Die Bundesregierung hat die bundeseinheitlichen Beitragssätze auf Basis einer Empfehlung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt für alle gesetzlich Versicherten beschlossen.
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