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Jetzt für den Senator-Neumann-Preis bewerben

Senat würdigt Engagement für die Integration behinderter Menschen

Hamburg – „In Hamburg leben rund 250.000 Menschen mit Behinderung. Ziel unserer Senatspolitik ist es, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen und dafür die notwendige Infrastruktur weiter zu entwickeln“, sagt Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich. „Doch auch die Gesellschaft muss ihren Teil beitragen, um eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen und die Integration zu fördern. Viele Bürger unserer Stadt setzen sich bereits in herausragender Weise dafür ein“, so der Senator weiter. Um die Integration behinderter Menschen zu fördern und Menschen, die sich in dem Bereich engagieren, zu würdigen, hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahr 1973 den Senator-Neumann-Preis gestiftet. Alle fünf Jahre zur Verleihung ausgeschrieben, können für dieses Jahr noch bis zum 26. September Bewerbungen und Vorschläge eingereicht werden.

Wer ist teilnahmeberechtigt? Der Senator-Neumann-Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Davon entfallen 15.000 Euro auf den Hauptpreis und 5.000 Euro auf den Nachwuchspreis. Um den Senatspreis können sich alle natürlichen und juristischen Personen bewerben, deren Leistungen und Angebote in besonderer Weise zur Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Menschen beigetragen haben oder beitragen. Es muss sich dabei um allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Leistungen handeln. Teilnahmeberechtigt für den Hauptpreis sind Personen, die grundsätzlich in Hamburg ansässig sein sollten. Für den Nachwuchspreis sind Personen teilnahmeberechtigt, die in Hamburg wohnen oder eine Hamburger Ausbildungsstätte besuchen.

Wo bewirbt man sich? Bewerbungen mit einer ausführlichen Beschreibung des Projektes oder der Maßnahmen und den dadurch erstrebten oder erzielten Verbesserungen für behinderte Menschen sind bis zum 26. September 2008 in zweifacher Ausfertigung einzureichen beim

Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen Freie und Hansestadt Hamburg Osterbekstraße 96 22083 Hamburg

Die Auszeichnung erfolgt durch ein noch vom Senat noch zu berufenes unabhängiges Preisrichterkollegium, das aus sieben Personen bestehen wird, von denen mindestens zwei selbst behindert sein werden.

Weitere Informationen zum Senator-Neumann-Preis und der Ausschreibung gibt es im Internet unter http://www.gleichstellung-behinderte.hamburg.de