Berlin – Zum 1. Januar 2007 wurde die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Der volle Mehrwertsteuersatz gilt auch für Arzneimittel und belastet damit den Etat der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gesetzgeber macht allerdings Ausnahmen, wenn es um die Versorgung der Bevölkerung mit dem Notwendigsten geht. So wird beispielsweise auf Grundnahrungsmittel nur die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent erhoben.
Zum Jahreswechsel forderten Politiker, Verbände und auch Kassen erneut, wenigstens für verschreibungspflichtige Medikamente den reduzierten Steuersatz von 7 Prozent anzuwenden. So ist der Bund der Steuerzahler der Ansicht, dass vor allem Kranke und Einkommensschwache durch die Anhebung übermäßig belastet werden. Auch die Techniker Krankenkasse (TK) und die Apothekerkammer Hamburg kritisierten die Steuererhöhung und deren Folgen. Deutschland ist innerhalb der Europäischen Union mit der vollen Besteuerung von Medikamenten eine Ausnahme. Zumindest auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wenden viele Staaten einen ermäßigten an, oder sie werden, wie im Falle Großbritanniens, von der Steuerpflicht befreit.
Bei den Krankenkassen verursacht die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel zusätzliche Ausgaben von rund 800 Millionen Euro. Das Geld fließt in die Staatskasse – zu Lasten der GKV und damit der Krankenversicherten.
Das Nachrichtenportal GESUNDHEIT ADOC fragt deshalb seine Nutzer: Was halten Sie von der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel? Bis Sonntag. 14. Januar 2007, haben Besucher des Portals http://www.gesundheit-adhoc.de die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.