Berlin – Der Bundesrat hat einen umfassenden Nichtraucherschutz beschlossen, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechende Leitlinien verabschiedet. Denn vor allem die Nichtraucher sind in öffentlichen Einrichtungen, Restaurants und Cafés den Belastungen des Passivrauchens ausgesetzt. Hierzulande sind jährlich mehr als 3.300 Todesfälle allein auf Passivrauchen zurückzuführen.
Laut Beschluss des Bundesrats gilt ab dem 1. September ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Wird die Maßnahme dem Nichtraucherschutz gerecht?
Das Branchenportal GESUNDHEIT ADHOC fragt deshalb: Reicht die Gesetzgebung aus? Noch bis zum 15. Juli haben Nutzer der Website http://www.gesundheit-adhoc.de die Möglichkeit, abzustimmen.